Das neue Verpackungsgesetz ersetzt ab 2019 alle bisherigen Verpackungsverordnungen und hat den Hintergrund, die Verpackungsentsorgung auf eine nachhaltige und wettbewerbsneutrale Grundlage anzuheben. Neben einer deutlichen Erhöhung der Quoten für werkstoffliches Recycling, werden auch einige Pflichten und Definitionen verschärft.
Das neue Gesetz gilt zukünftig sowohl für alle Hersteller, die verpackte Ware erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen, als auch für alle Systeme und Betreiber von Branchenlösungen. Doch was ändert sich genau mit dem Verpackungsgesetz?
Jeder Händler muss sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackung bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Die registrierten Händler werden auf der Internetseite der Zentralen Stelle veröffentlicht, um volle Transparenz für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Ebenso müssen an die Zentrale Stelle jegliche Angaben zu den Verpackungen (Art, Menge, etc.) übermittelt werden. Diese Verpackungsdaten müssen dann bei einem, der dualen Systeme lizensiert werden. Duale Systeme sind in Deutschland für die Verwertung von gebrauchten Verpackungen verantwortlich. Diese müssen auch ab 2019 ihre genauen Mengenangaben bei der Zentralen Stelle melden, um zukünftig den Datenabgleich zu vereinfachen sowie ein hohes Maß an Transparenz für alle zu gewährleisten.
Um alle Auflagen für das neue Gesetz erfüllen zu können, ist eine Beauftragung Dritter für die Vorbereitung erlaubt. Registrierung und Datenmeldung ist jedoch nur persönlich möglich.
Weitere Informationen zum Ablauf und zur Vorbereitung finden Sie hier.